Was muss ich mit einem Hund in Frankfurt beachten?
Leinenpflicht
Laut der Grünanlagensatzung zur Benutzung öffentlicher Grünflächen gelten für Hundehalter in Frankfurt folgende Regeln:
Hunde dürfen nur auf besonders gekennzeichneten Flächen abgeleint werden. Ansonsten gilt auf den Grünflächen Leinenpflicht.
Auch die Länge der Leine ist hier geregelt, welche höchstens 2 Meter lang sein darf.
In vielen Bereichen des Grüngürtels gilt, entgegen der Annahme vieler Menschen, keine Anleinpflicht. Doch auch hier dürfen Hunde selbstverständlich nicht unbeaufsichtigt unterwegs sein und müssen sich im sogenannten Einwirkungsbereich der „führenden Person“ befinden.
Damit ist gemeint: Der Hund muss in Sichtweite sein und auf Ruf oder Pfiff sofort reagieren. Ein Rückruftraining verschafft Dir und Deinem Hund also viele Freiheiten.
Naturschutzgebiete Frankfurt und Hund
In den Naturschutzgebieten gelten noch einmal andere Regeln. Meist finden sich diese auf entsprechenden Hinweistafeln. Besonders während der Brut- und Setzzeiten sollte man als Tierfreund Rücksicht nehmen. Diese sind offiziell vom 15. März bis zum 15. Juli. Auch bedenken sollte man, dass es viele Bodenbrüter gibt, die sich ihre Nistplätze in kleinen Gebüschen bauen.
Hundekot in Frankfurt
Für die Hinterlassenschaften unserer Vierbeiner gilt: Diese müssen praktisch überall entfernt werden. Umso dramatischer, dass die Stadt Frankfurt im November 2015 alle Kotbeutelständer abgebaut hat, um Kosten einzusparen. Als Hundehalter in Frankfurt sollte man sich also darauf einstellen, immer ausreichend Kotbeutel parat zu haben und vor allem, dass man diese mitunter über einige hundert Meter mit sich herumträgt, bis man einen Mülleimer gefunden hat. Die Hundeauslaufflächen finden sich in einer Karte, die von der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt wird.
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